Der Lockdown in Gütersloh und Warendorf wird in den nächsten Tagen gleich mehrere Verwaltungsgerichte beschäftigen. Ein Kläger aus Schloss Holte-Stukenbrock hält es für unzulässig, dass auch Städte und Gemeinden vom Lockdown betroffen sind, in denen es kaum oder gar keine aktuellen Corona-Fälle gibt. Das Oberverwaltungsgericht Münster wird in den nächsten Tagen eine Entscheidung dazu treffen. Auch die Richter am Mindener Verwaltungsgericht haben Eilanträge im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch bei Tönnies auf den Tisch bekommen. Die Kläger wollen sind gegen Quarantänemaßnahmen wehren.
Unterdessen nimmt Kanzleramtsminister Braun die neuen Corona-Ausbrüche zum Anlass, vor Sorglosigkeit zu warnen. Braun sagte am Abend im ZDF, Fälle wie im Kreis Gütersloh hätten gezeigt, das Virus könne auch wieder zuschlagen, wenn man ihm die Chance dazu gebe. Man dürfe nicht den Eindruck haben, die Pandemie wäre vorbei.
Neue Corona-Fälle werden inzwischen auch im Nachbarkreis Lippe gemeldet. Im Kalletal sind gestern zwei Kindertagesstätten geschlossen worden, weil Mitarbeiter positiv getestet wurden. Nun sollen auch bei den Kindern Abstriche genommen werden.
Der Landkreis Diepholz hat Mitarbeiter eines Schlachtbetriebs unter Quarantäne gestellt. Betroffen sind 200 Menschen, die auf einem ehemaligen Kasernengelände in Wagenfeld untergebracht sind. Sie arbeiteten in einem Putenschlachthof von Wiesenhof, in dem 35 Beschäftigte positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Der Landkreis Schaumburg hat angekündigt, die Mitarbeiter von Bauerngut in Bückeburg nochmals vorsorglich testen zu lassen. Bei einer ersten Testreihe in dem EDEKA-Fleischwerk waren alle 700 Mitarbeiter negativ getestet worden.