Der Verkehrsclub Deutschland sieht sich nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Abriss des Busbahnhof in Lübbecke bestätigt. Der Bebauungsplan, der einen Parkplatz am Standort des ZOB vorsieht, ist nicht rechtmäßig.
Das OVG Münster hat dem Eilantrag des VCD nach Aufhebung des Bebauungsplans Westertor am Dienstag stattgegeben. Der Bebauungsplan ist damit außer Vollzug gesetzt. Das Hauptverfahren in der Sache steht aber noch aus.
Der VCD-Ortsaktive Uwe Hartmeier sagt dazu: "Das Hin und Her bei der Verabschiedung des Bebauungsplans Westertor war übereilt, wenig durchdacht und daher rechts-widrig. Erst öffentlicher Parkplatz, dann privater Parkplatz, schließlich wieder öffentlich – und das alles mit dem Investor hinter verschlossenen Türen verhandelt: So nicht, stellt das OVG fest."
VCD-Kreisvorsitzender Thomas Dippert sieht eine Chance, dass die Verlegung des ZOB jetzt noch mal in Frage gestellt wird: „Eine autofixierte Planung ist nicht zeitgemäß. Wer die Innenstadt beleben will, muss mehr tun, als mit der Brechstange Autos in die Innenstadt zu schieben und Busfahrgäste mit der Abrissbirne zu vergraulen. Wir sind zum Dialog bereit."
Die Stadt Lübbecke erwartet nicht, dass es durch den vorläufigen Gerichtsentscheid zum Baustopp kommt.