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Nachrichten aus Herford und Umgebung

2G in Minden: Ein Bändchen fürs Shoppen

Seit Samstag gilt die 2G-Regel im Einzelhandel bei uns in der Region. Bis einschließlich heute wird das aber nur stichprobenartig kontrolliert. Ab Morgen - Mittwoch - müssen die Händler dann zwingend am Eingang prüfen, ob ihre Kundinnen und Kunden geimpft oder genesen sind – so ist es in der Allgemeinverfügung geregelt.

Die Stadt Minden reagiert darauf mit einer Bändchen-Lösung, wie auf dem Weihnachtsmarkt. Das heißt, Geimpfte und Genesene können sich an verschiedenen Stellen in der Stadt ein tagesaktuelles Bändchen holen. Das Vorzeigen des Impfnachweises und Personalausweises entfällt dann in den Geschäften.

Ausgabestellen für das Bändchen sind schon jetzt das Kaufhaus Hagemeyer am Scharn, Express-Ticket-Service an der Obermarktstraße, das Tabakdepot Uphoff am Markt sowie die Tourist Information der Minden Marketing (Domstraße 2) und zahlreiche Stände auf dem Mindener Weihnachtsmarkt. Darüber hinaus ist die Werbegemeinschaft mit mehreren Einzelhändlern zur Einrichtung weiterer Ausgabestellen im Gespräch.

Darüber hinaus weist die Stadt Minden - vor dem Hintergrund vieler Anfragen - darauf hin, dass private Feiern im Innenbereich bei einer festgestellten kreisweiten Inzidenz von über 350 ab sofort nur noch mit bis zu 50 Personen stattfinden dürfen. Handelt es sich um eine private Feier mit Tanz müssen alle Teilnehmenden einen 2G+-Nachweis erbringen (vollständig geimpft oder genesen plus Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Ausnahmen von dieser Regelung – zum Beispiel bei einer bereits gebuchten Hochzeit mit einer Personenzahl von über 50 - darf die Ordnungsbehörde nicht erteilen, so Erster Beigeordneter Kienzle. Das sehe die aktuelle Coronaschutzverordnung nicht vor.

Die einschränkende Regelung (Beschränkung privater Feiern ab einer Inzidenz von 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen) greift erst, wenn das MAGS dieses für die entsprechenden Kreise und kreisfreien Städte per Allgemeinverfügung festgestellt hat. Das werde erstmals am Montag, 6. Dezember, mit einer Geltung ab Dienstag, 7. Dezember, erfolgen, da erst zu diesem Zeitpunkt der Drei-Tages-Zeitraum erstmals erfüllt sein könne, so die städtische Ordnungsbehörde.


 

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