Das Mindener Verwaltungsgericht hat die Klage einer Anwohnerin aus Rahden gegen die Stadt abgewiesen. Die Frau wollte verhindern, dass ein Teil der Straße „An der Welle“ zur Werksstraße der Firma Meier Guss wird. Die Ratspolitiker hatten das Vorhaben des Unternehmens genehmigt – und das war nach Meinung des Gerichts auch in Ordnung. Die Anwohnerin sei nicht klageberechtigt, so die Richter. Gegen das Urteil ist noch Berufung möglich.