Die Klage eines Flüchtlingsbürgen kann am Mindener Verwaltungsgericht weiter verhandelt werden. Das Gericht hat die Befangenheitsanträge gegen mehrere Richter abgewiesen. Der Anwalt des Klägers hatte sie gestellt. Ein Mindener klagt, weil er Sozialleistungen an die Stadt Minden zurückzahlen soll. Dabei geht es um 22.000 Euro. Der Kläger meint, die Stadt hätte ihn über die Rückzahlung nicht gut genug aufgeklärt. Er hatte 2015 die Bürgschaft für fünf Flüchtlinge übernommen, damit sie nach Deutschland einreisen konnten. Wann der Prozess am Verwaltungsgericht jetzt weiter geht, steht noch nicht fest.