Responsive image

on air: 

deinfm
---
---
Nachrichten aus Herford und Umgebung

Corona-Lockerungen im Mühlenkreis ab Freitag

Im Mühlenkreis werden Freitag weitere Corona-Beschränkungen gelockert.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat heute formal bestätigt, dass die Corona-Wocheninzidenz im Kreis Minden-Lübbecke an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 35 lag. Damit gibt es ab dem übernächsten Tag, also Freitag, den 4. Juni, weitere Lockerungen der Corona-Regeln im Mühlenkreis.

Nachdem die Corona-Wocheninzidenz in Minden-Lübbecke gerade in der vergangenen Woche offiziell unter die Grenze von 50 (Stufe 2) gefallen ist, fällt der Mühlenkreis damit nun in die erste und damit niedrigste Stufe der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 35 gelten unter anderem folgende Regeln:

  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten sowie für 100 Personen mit negativem Testergebnis aus beliebigen Haushalten.
  • Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen für 30 und außen für 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Testpflicht gestattet.
  • Kultur: Innen- und Außenveranstaltungen sowie Vorstellungen in Opern, Kinos, und Theatern sind für bis zu 1.000 Personen mit Test (und Sitzplan) erlaubt.
  • Sport: Kontaktsport ist außen und innen mit bis zu 100 Personen mit Test gestattet; Außenveranstaltungen dürfen mit über 1.000 ZuschauerInnen (max. 33 Prozent der Kapazität und Sitzplan) und Innenveranstaltungen mit bis zu 1.000 ZuschauerInnen mit Test (max. 33 Prozent der Kapazität und Sitzplan) stattfinden.
  • Freizeit: Die Testpflicht in Freibädern entfällt, Clubs und Discotheken mit Außenbereich dürfen für bis zu 100 Personen mit Test öffnen.
  • Einzelhandel: Die Sonderregel für über 800 Quadratmeter große Geschäfte entfällt.
  • Private Veranstaltungen: Private Veranstaltungen dürfen draußen mit bis zu 250 Personen ohne Test und innen mit bis zu 100 Personen mit Test stattfinden; Partys sind draußen für bis zu 100 Gäste und innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test und ohne Abstand erlaubt.
  • Gastronomie: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter dem Wert von 35 liegt, entfällt die Testpflicht für die Innengastronomie.
  • Beherbergung: Die Kapazitätsbegrenzung bei Busreisen entfällt, wenn alle TeilnehmerInnen aus Regionen mit Inzidenz unter 35 kommen.

Der Krisenstab des Kreises sieht die aktuelle Entwicklung sehr positiv und hofft, dass die Infektionszahlen ähnlich konstant sinken wie in den vergangenen Tagen. Eine Rücknahme der Lockerungen durch das Land würde dann erfolgen, wenn die Corona-Wocheninzidenz im Kreis wieder drei Kalendertage in Folge über dem Wert von 35 läge.

Die genauen Regeln findet ihr auch in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.