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Nachrichten aus Herford und Umgebung

Corona-Pandemie: Weitere Sonderimpfaktionen und geänderte Regeln

In Minden-Lübbecke gibt es in den nächsten Tagen weitere Sonder-Impfaktionen: Heute Nachmittag hat ein mobiles Team beispielsweise in Hüllhorst am WEZ-Markt Halt gemacht.

Übermorgen ist eine zweite Impfaktion am Kirmespark Weser in Minden geplant. Inzwischen haben mehr als 148.000 Menschen bei uns den vollen Impfschutz. Trotzdem steigt die Zahl der Corona-Fälle aktuell weiter an. Seit gestern sind zwölf Neuinfektionen gemeldet worden. Insgesamt sind aktuell 115 Minden-Lübbecker infiziert.   

Der Inzidenzwert liegt inzwischen acht Tage hintereinander über 10. Deswegen gelten ab Freitag wieder Regelungen der Inzidenzstufe 1.

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen für 30 und außen für 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Testpflicht gestattet.

Kultur: Innen- und Außenveranstaltungen sowie Vorstellungen in Opern, Kinos, und Theatern sind für bis zu 1.000 Personen mit Test (und Sitzplan) erlaubt.

Sport: Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test erlaubt, außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1 oder niedriger ist: Sportausübung ohne Test, wobei bei kontaktfreiem Sport in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios wahlweise auf die Tests oder den Mindestabstand verzichtet werden kann.

Freizeit: keine Testpflicht in Freibädern, in Clubs und Diskotheken mit      Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test

Einzelhandel: Die Sonderregel für über 800 Quadratmeter große Geschäfte entfällt.

Private Veranstaltungen: Private Veranstaltungen dürfen draußen mit bis zu 250 Personen ohne Test und innen mit bis zu 100 Personen mit Test stattfinden; Partys sind mit bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit erlaubt.

Gastronomie: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter dem Wert von 35 liegt, entfällt die Testpflicht für die Innengastronomie.

Beherbergung: Die Kapazitätsbegrenzung bei Busreisen entfällt, wenn alle Teilnehmer*innen aus Regionen mit Inzidenz unter 35 kommen.

Es gelten eine Reihe von Ausnahmen für immunisierte Personen – das sind entweder vollständig Geimpfte oder Genesene ohne Symptome. Wenn ein negativer Test Voraussetzung für eine Teilnahme ist, benötigen Geimpfte und Genesene statt des Testnachweises einen Nachweis über ihren Impfschutz.

Wenn für eine Veranstaltung eine bestimmte Begrenzung der Personenzahl gilt, werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt – es sei denn, es geht um eine Begrenzung der räumlichen Kapazität. So soll weiterhin vermieden werden, dass zu viele Personen auf engem Raum zusammenkommen.

Weiterhin gilt auch die Testpflicht für Arbeitnehmer*innen nach Urlaub: Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.

„Wir bedauern sehr, dass die Fallzahlen im Kreis Minden-Lübbecke – wie fast überall – inzwischen wieder steigen“, sagt die Leiterin des Krisenstabes, Kreisdirektorin Cornelia Schöder. Die Entwicklung hatte sich schon zu Beginn der Sommerferien abgezeichnet. Schon hier gab es eine Reihe von Neuinfektionen, die auf Reiserückkehrende zurückzuführen waren. Dieser Trend setzt sich nun fort.

„Wir weisen nochmals darauf hin, dass es weiter wichtig ist, sich an die bekannten Regeln zu halten: Abstand halten, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen bei größeren Menschenansammlungen, lieber einmal öfter zum Testen gehen“, betont die Krisenstabsleiterin. „Urlaubsrückkehrer schützen sich und ihr Umfeld, wenn sie sich fünf Tage nach Rückkehr testen lassen. Wer noch nicht geimpft ist, kann gerne eins der aktuellen Impfangebote unseres mobilen Impfteams wahrnehmen oder einfach ohne Termin zu den neuen Öffnungszeiten in unser Impfzentrum in Unterlübbe kommen.“

Alle detaillierten Informationen und weitere Regelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es hier.

 

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