Die Bundesnotbremse wegen der Corona-Pandemie ist am Sonntag im Mühlenkreis aufgehoben worden. Grund sind die deutlich gesunkenden Infektionszahlen im Kreis Minden-Lübbecke. Da die Sieben-Tage-Inzidenz lange genug unter der Marke von 100 lag sind einige Regel gelockert oder sogar ganz abgeschafft worden.
Dieses sind die wichtigsten Änderungen:
- Nächtliche Ausgangssperre: Komplett aufgehoben
- Kontaktbeschränkungen: Ein Hausstand und eine Person eines weiteren Haushalts dürfen sich treffen; außerdem dürfen wieder fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre) und die Ausgangsbeschränkungen entfallen
- Einzelhandel: Alle Geschäfte dürfen öffnen; in Geschäften, die nicht zur Grundversorgung gehören, ist der Einkauf nur mit negativem Testergebnis und bei einer Personenbegrenzung möglich — eine Terminbuchung ist nicht nötig
- Gastronomie: Die Außengastronomie darf öffnen —Voraussetzung für Gäste ist ein negatives Testergebnis
- Beherbergung: Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Camping-Plätzen und in Hotels sind mit negativem Testergebnis zulässig; bei Hotels gilt eine Kapazitätsbegrenzung
- Sport: Kontaktloser Sport ist im Freien mit bis zu 20 Personen erlaubt; Bei Kontaktsport im Freien gelten dieselben Regeln wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen
- Freizeit: Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark u.ä.; Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen (für Gäste mit negativem Testergebnis
- Kultur: Konzerte sind im Freien mit maximal 500 Personen und negativem Testergebnis möglich; Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung möglich
- Testpflicht: Eine nachgewiesene Immunisierung durch vollständigen Impfschutz oder eine abgeschlossene Corona-Infektion kann einen negativen Corona-Test ersetzen
Die ausführliche Corona-Schutzverordnung des Landes NRW findet Ihr hier.