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Chrissi & Madline
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Nachrichten aus Herford und Umgebung

Diese Corona-Lockerungen gelten jetzt im Kreis Minden-Lübbecke

Gastwirte dürfen getestete, geimpfte oder genesene Gäste draußen wieder bewirten

Die Bundesnotbremse wegen der Corona-Pandemie ist am Sonntag im Mühlenkreis aufgehoben worden. Grund sind die deutlich gesunkenden Infektionszahlen im Kreis Minden-Lübbecke. Da die Sieben-Tage-Inzidenz lange genug unter der Marke von 100 lag sind einige Regel gelockert oder sogar ganz abgeschafft worden.

Dieses sind die wichtigsten Änderungen: 

- Nächtliche Ausgangssperre: Komplett aufgehoben

Kontaktbeschränkungen: Ein Hausstand und eine Person eines weiteren Haushalts dürfen sich treffen; außerdem dürfen wieder fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre) und die Ausgangsbeschränkungen entfallen

Einzelhandel: Alle Geschäfte dürfen öffnen; in Geschäften, die nicht zur Grundversorgung gehören, ist der Einkauf nur mit negativem Testergebnis und bei einer Personenbegrenzung möglich — eine Terminbuchung ist nicht nötig

Gastronomie: Die Außengastronomie darf öffnen —Voraussetzung für Gäste ist ein negatives Testergebnis

-  Beherbergung: Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Camping-Plätzen und in Hotels sind mit negativem Testergebnis zulässig; bei Hotels gilt eine Kapazitätsbegrenzung

Sport: Kontaktloser Sport ist im Freien mit bis zu 20 Personen erlaubt; Bei Kontaktsport im Freien gelten dieselben Regeln wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen

Freizeit: Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark u.ä.; Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen (für Gäste mit negativem Testergebnis

Kultur: Konzerte sind im Freien mit maximal 500 Personen und negativem Testergebnis möglich; Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung möglich

-  Testpflicht: Eine nachgewiesene Immunisierung durch vollständigen Impfschutz oder eine abgeschlossene Corona-Infektion kann einen negativen Corona-Test ersetzen 

Die ausführliche Corona-Schutzverordnung des Landes NRW findet Ihr hier

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