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Chrissi & Madline
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Nachrichten aus Herford und Umgebung

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene ab Montag

Die NRW-Landesregierung stellt vollständig Geimpfte und Genesene ab Montag mit negativ Getesteten gleich.

Das heißt wer zum Beispiel vollständig gegen das Coronavirus durch Impfung oder überstandene Infektion immunisiert ist, braucht im Einzelhandel, bei Dienstleistungen, in Schulen oder bei der Einreise aus dem Ausland kein negatives Testergebnis mehr vorzulegen.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sagt dazu in einer Pressemitteillung: „Es ist ein erster Schritt, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen. Mit dem großen Fortschritt der Impfkampagne stellte sich immer drängender die Frage, wie wir mit vollständig geimpften Personen umgehen. Gleiches gilt für die gestiegene Zahl von Menschen, die eine Erkrankung hinter sich gebracht haben. Die Beschränkungen galten und gelten der Gefahrenabwehr. Von geimpften und genesenen Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Personen. Deshalb nehmen wir für diese Personengruppe Grundrechtseingriffe insoweit wieder zurück. Doch es bleibt dabei: Die Entscheidung, ob bei Geimpften und Genesenen auch solche Grundrechtseinschränkungen bereits aufgehoben werden können, die bei negativ Getesteten vorläufig noch notwendig sind, erfolgt im Geleit mit dem Bund und den anderen Ländern. Hier brauchen wir einheitliche Regelungen auf der Grundlage der verabredeten Vorlage des Bundes.“

Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
 

  1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
  2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR     oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Die Übersicht über die aktuellen Fallzahlen und über den Impffortschritt gibt es hier.

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