In Espelkamp gibt es zwei Fälle von Geflügelpest. Die Tierseuche wurde bei zwei toten Wildgänsen nachgewiesen, die vor knapp zwei Wochen tot am Gabelweiher aufgefunden worden waren.
Das Kreis-Veterinäramt rät allen Geflügelhalter in der Stadt, besonders vorsichtig zu sein. Eine Stallpflicht für Hühner, Enten oder auch Gänse wurde aber noch nicht angeordnet.
Geflügelhalter sollten ihre Tiere weiterhin aufmerksam beobachten. Bei Auffälligkeiten wie zum Beispiel vermehrt toten Tieren, Apathie oder Leistungseinbußen, sollten sie sich sofort an die betreuende Tierarztpraxis wenden und bei einem Verdachtsfall den Kreis informieren. Ziel sei es, die Weiterverbreitung des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Dabei sei Hygiene das oberste Gebot, heißt es vom Kreis-Veterinäramt.
Alle direkten und indirekten Kontakte des gehaltenen Geflügels mit Wildvögeln müssten verhindert sowie der Kontakt mit Tieren aus anderen Beständen minimiert werden. Auch sollte der Zugang zu Stallanlagen und Volieren für Besucherinnen und Besucher auf das unbedingt Nötige beschränkt und hygienische Grundsätze eingehalten werden.
Wer tote Wildvögel entdeckt, sollte sie auf keinen Fall anfassen und den Fund dem Kreis-Veterinäramt melden. In Nordrhein-Westfalen waren bisher Gänse, Enten, Greifvögel und Graureiher betroffen.
Bislang gibt es keine Hinweise auf Erkrankungen von Menschen mit dem aktuellen Typ des Geflügelpestvirus. Ein erhöhtes Risiko für die Bevölkerung besteht nicht. Auch bei engem Kontakt, wie in der Geflügelhaltung, sind beim Einsatz adäquater Schutzmaßnahmen Übertragungen auf den Menschen unwahrscheinlich.