Das Mindener Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Corona-Allgemeinverfügung Fleischwirtschaft abgelehnt. Geklagt hatte ein fleischverarbeitendes Unternehmen aus dem Kreis Gütersloh.
Der Betrieb wollte sich unter anderem dagegen wehren, dass nur noch Mitarbeiter zum Einsatz kommen dürfen, die sich ein bis zwei Mal wöchentlich testen lassen. Die Verwaltungsrichter sagen aber, die Testpflicht sei ein geeignetes Mittel, um die Pandemie einzudämmen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftigt.