In der Diskussion um verkaufsoffene Sonntage hat die Stadt Bünde jetzt eine Niederlage kassiert. Das Mindener Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Geschäfte Sonntag in einer Woche zubleiben müssen. Die Gewerkschaft Verdi hatte deswegen geklagt.
Rechtlich ist es so, dass Geschäfte hier bei uns zwar an bis zu vier Sonntagen im Jahr öffnen dürfen – allerdings nur als Zusatz zu einer anderen Veranstaltung, wie einem Fest oder einer Kirmes beispielsweise. In Bünde, da sind sich die Verwaltungsrichter sicher, wurde aber erst der verkaufsoffene Sonntag geplant und dann nach einer Veranstaltung drum herum gesucht. Deswegen nun die Absage für den 5. März. Auch bei uns im Mühlenkreis sorgen die verkaufsoffenen Sonntage für Diskussionen: Viele Händler würden gerne öfter öffnen, um sich besser gegen den Online-Handel behaupten zu können. Kirchen und Gewerkschaften dagegen sagen, dass die Sonntage als freie Tage geschützt werden müssen.