Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Ausbruch der Vogelgrippe in einem Puten-Betrieb in Preußisch Oldendorf bestätigt. Damit ist nun offiziell, dass es sich um einen Fall von Geflügelpest handelt. Der Kreis Minden-Lübbecke hat rund um den betreffenden Hof ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, in denen weitgehende Beschränkungen gelten.
Zusätzlich zum Ausbruch in Preußisch Oldendorf ist auch im Kreis Diepholz nahe der Kreisgrenze zu Minden-Lübbecke ein Ausbruch der Geflügelpest bestätigt worden. Der Sperrbezirk und das Überwachungsgebiet rund um den Betrieb in Lemförde betreffen auch Teile des Kreises Minden-Lübbecke.
Im Sperrbezirk und in der Beobachtungszone gelten identische Auflagen, im Sperrbezirk sind sie allerdings deutlich umfangreicher. Es gilt grundsätzlich ein Transportverbot für Geflügel. Das gilt auch für Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier aus Betrieben in diesen Zonen.
Außerdem gibt es zahlreiche Hygieneauflagen für die Tierhaltungen. Für die Tierhalter in beiden Zonen gilt darüber hinaus, dass sie ihre aktuellen Tierbestandszahlen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke zu melden haben.
Sämtliche neuen Regelungen sind den Allgemeinverfügungen des Kreises Minden-Lübbecke vom 6. März zu entnehmen. Diese sind in der Online-Ausgabe des Amtlichen Kreisblattes zu finden.
Die bereits per Allgemeinverfügung für den gesamten Kreis Minden-Lübbecke verfügte Aufstallpflicht behält weiterhin ihre Gültigkeit.