Responsive image

on air: 

deinfm
---
---
Nachrichten aus Herford und Umgebung

Kreis Minden-Lübbecke beschließt neue Allgemeinverfügung

Im Kreis Minden-Lübbecke gilt ab Montag eine neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Coronapandemie.

Gottesdienste in privaten Räumen müssen angemeldet werden

Darin steht unter anderem, dass Gottesdienste oder ähnliche Zusammenkünfte, die in privaten Wohnungen stattfinden, vorher angemeldet werden müssen. Außerdem gilt auch in Kitas gilt ab Montag eine Maskenpflicht für Menschen über 14 Jahren.

Medizinische Masken-Plficht wird ausgeweitet

Bei gemeinsamen Fahrten in einem Auto von Personen aus verschiedenen Haushalten muss jetzt auch eine medizinische Maske getragen werden. Die FFP2-Maskenpflicht wurde außerdem noch auf Behandlungsräume von Physiotherapeutinnen und -therapeuten ausgeweitet.

Die Regeln aus der Sonntag auslaufenden Allgemeinverfügung bleiben noch bestehen.

Die neue Allgeminverfügung im Wortlaut:

Kirchen und Gemeinden reduzieren ihre in Bezug auf das Erfordernis der Abstandswahrung unter Corona-Bedingungen bereits verringerten Teilnehmer-Kapazitäten der für Gottesdienste und andere Zusammenkünfte zur Religionsausübung genutzten Räumlichkeiten nochmals um 30 vom Hundert. In keinem Fall nehmen mehr als 100 Personen an Gottesdiensten und anderen Zusammenkünften in geschlossenen Räumen teil.

Gottesdienste und ähnliche Zusammenkünfte zur Religionsausübung in geschlossenen Räumen sind auf eine Dauer von höchstens 45 Minuten beschränkt.

Außerhalb geschlossener Räume ist die Zahl der Teilnehmenden auf 250 beschränkt. Dies gilt auch für Beerdigungen.

Das Anmeldeerfordernis gem. § 1 Abs. 3 S. 4 CoronaSchVO gilt auch für Gottesdienste und (ähnliche) Zusammenkünfte, die in privaten Wohnungen oder sonst im dem Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG unterfallenden Raum stattfinden sollen, wenn mehr als 10 Personen aus mehr als zwei Haushalten teilnehmen. Die Teilnahme an nicht angemeldeten Zusammenkünften dieser Art ist untersagt.

 

Im betrieblichen Zusammenhang ist innerhalb geschlossener Räumlichkeiten, in denen mehr als eine Person anwesend ist, eine Alltagsmaske zu tragen, soweit es sich nicht um Personen handelt, die demselben Haushalt angehören.

Der Arbeitgeber hat auf die Einhaltung dieser Regelungen hinzuwirken. Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Alltagsmaske tragen können, gelten die diesbezüglichen Regelungen der CoronaSchVO entsprechend.

In gut durchlüfteten Werkshallen kann für körperlich anstrengende Arbeiten auf das Tragen einer Alltagsmaske verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass zu anderen Personen dauerhaft ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten wird.

Soweit auf Grund anderer Vorschriften, insbesondere der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, eine Verpflichtung zum Tragen von Masken mit höherer Schutzwirkung besteht, geht diese dieser Allgemeinverfügung vor.

 

In Kindertageseinrichtungen und ähnlichen von § 2 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) erfassten Einrichtungen haben, soweit eine Betreuung von Kindern dort erfolgt, alle Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, eine medizinische Maske im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 2 CoronaSchVO zu tragen, so lange sie sich mit anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, in einem Raum befinden.

 

Bei gemeinsamen Fahrten in Fahrzeugen ist eine medizinische Maske zu tragen, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten anwesend sind.

Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, gelten die diesbezüglichen Regelungen der CoronaSchVO entsprechend.

 

In Alten- und Pflegeheimen sowie in der ambulanten Pflege hat jedermann, der Kontakt mit den Bewohner*innen oder dem pflegenden Personal hat, FFP-2-Masken oder solche mit höherer Schutzklasse zu tragen.

 

In Räumlichkeiten, die der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 des Heilpraktikergesetzes befugt sind, dienen, sind von den dort Tätigen FFP2-Masken oder solche mit höherer Schutzklasse zu tragen. Davon sind auch Apotheken und Rehakliniken und die Behandlungsräume von Physiotherapeut*innen umfasst. Verantwortlich sind die Inhaber*innen bzw. Träger.

 

Diese Allgemeinverfügung tritt am 01. Februar 2021 in Kraft. Sie tritt zum 15.02.2021 außer Kraft.

 

Jeder wird dringend gebeten, seine Wohnung nur aus triftigem Grund, etwa zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten oder der Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs zu verlassen.

Auf die seit dem 25. Januar geltenden weiteren Einschränkungen des kirchlichen Lebens gem. § 1 Abs. 3 CoronaSchVO wird ausdrücklich hingewiesen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens empfiehlt der Kreis dringend einen Verzicht auf Präsenzgottesdienste in der klassischen Form und bittet die Kirchen und Gemeinden auch im Übrigen um größtmögliche Zurückhaltung.

 

Porta Westfalica: Betonteile sorgten für A2-Sperrung
Betonteile haben heute Vormittag für massive Probleme auf der A2 zwischen Porta Westfalica und Bad Oeynhausen gesorgt. Nach Angaben der Polizei war ein größerer Brocken aus der Weserbrücke...
Vlotho: Busfahrer wegen sexuellem Missbrauch im Gefängnis
Ein ehemaliger Busfahrer aus Vlotho muss ins Gefängnis. Der 69-Jährige ist vom Bielefelder Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden....
Bad Oeynhausen Innenstadt: Frau schlägt ohne Grund zu
Nach einem Zwischenfall in der Bad Oeynhausener Innenstadt sucht die Polizei nach einer etwa 35 bis 40 Jahre alten Frau. Sie soll einen 33-Jährigen gestern Mittag in Höhe des Schweinebrunnens mit der...
Rathaustiefgarage in Minden wieder geöffnet
In der Mindener Innenstadt gibt es ab sofort mehr Parkplätze. Die Rathaustiefgarage ist nach der Renovierung wieder freigegeben. Neue Öffnungszeiten Sie heißt jetzt Rathaus-Garage am Theater und...
Sanierungsarbeiten auf der A2 Richtung Dortmund
Die A2 in Richtung Dortmund wird saniert – und zwar in Höhe der Anschlussstelle Bielefeld-Süd. Die Arbeiten sollen heute Abend starten, heißt es von der Autobahn Westfalen. Deswegen ist die...
Hille: Keine Förderung mehr für private Klimaschutzmaßnahmen
Die Gemeinde Hille will vorerst keine privaten Maßnahmen zum Klimaschutz mehr fördern. Ein entsprechendes Förderprogramm soll Ende Mai eingestellt werden. Darüber stimmt der Rat am Abend ab. Das...