Die Minden-Lübbecker Kreisverwaltung will das Einkaufen im Einzelhandel oder auch den Besuch von Museen trotz hoher Wocheninzidenz weiter ermöglichen. Voraussetzung dafür ist ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis.
Alternative wäre härterer Lockdown
Der Kreis wählt damit eine von zwei Optionen, die die Corona-Schutzverordnung des Landes vorschlägt. In Kreisen oder kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz länger als drei Tage über 100 liegt, dürfen die Kommunen entscheiden ob sie einen strengeren Lockdown verhängen, oder bei den Öffnungen bleiben - dann aber halt nur mit negativem Testergebnis. (Eine Liste mit den Testzentren im Mühlenkreis findet ihr hier).
Einzelhandel "kein Pandemietreiber" - Infrastruktur ist vorhanden
Landrätin Anna Katharina Bölling hält den Einzelhandel weiterhin nicht für einen Pandemietreiber. Außerdem gebe es im Kreis mittlerweile genug Schnelltestanbieter. Ab Sonntag gelten damit weiterhin die aktuellen Regeln, mit dem Unterschied, dass Bürgerinnen und Bürger beim Shoppen mit Termin zusätzlich das negative Testergebnis mitbringen müssen.
Maskenpflicht in Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen
Gleichzeitig verschärft der Kreis aber auch die Regeln in den Kommunen, in denen der Inzidenzwert aktuell über der 200er-Marke liegt. Hier gilt ab Sonntag eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Aktuell sind davon Bad Oeynhausen, Minden und Lübbecke betroffen.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut gibt es hier.