Die Infektionszahlen im Mühlenkreis steigen weiter zu schnell an. Mit einem Inzidenzwert von 213 ist die Schwelle zum Hotspot deutlich gerissen worden. Deshalb gelten ab Freitag strengere Regeln.
Das Singen in Gottesdienst bleibt verboten. Gemeinsames Beten bleibt mit Maske und in Zimmerlautstärke erlaubt.
Im ummittelbaren Umfeld von Schulen gilt von 6 bis 18 Uhr eine Maskenpflicht. Das betrifft auch schon Bushaltestellen oder Parkplätze, so wie die Wege zur Schule. Darüber hinaus müssen auch Grundschulkinder im Unterricht eine Maske tragen.
Im Einzelhandel und in Dienstleistungseinrichtungen mit Kundenverkehr darf sich nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter aufhalten.
Auch in Betrieben gilt jetzt eine Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person in einem geschlossenen Raum aufhält.
Sport und Schwimmhallen bleiben geschlossen.
Musikunterricht in Form von Präsenzveranstaltungen sind untersagt.
Bei gemeinsamen Fahrten in einem Fahrzeug sind Masken zu tragen, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten anwesend sind.
Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen sind verpflichtet, mindestens FFP-2-Masken zu tragen. Das gilt auch für Besucher.
In Espelkamp ist der Inzidenzwert seit Tagen bei über 500. Deshalb sind für die Stadt noch mal schärfere Regeln aufgestellst worden.
Die Bürger sind angehalten, ihre Wohnungen nur noch aus triftigem Grund zu verlassen.
Gottesdienste in Präsenzveranstaltungen werden verboten.
Behindertenwerkstätten und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen
Private Zusammenkünfte sind nur noch mit aus zwei Haushalten, maximal aber fünf Personen erlaubt.
Maskenpflicht für die Gerhard-Wetzel-Straße und die Breslauer Straße.
Die Allgemeinverfügung gilt erstmal bis zum 23.12. Landrätin Anna Katharina Bölling hat aber schon klar gestellt, dass sie je nach Lage angepasst und verlängert wird.