Der Prozess um den Dreifachmord von Hille kann nächste Woche weiter gehen. Die zuständige Strafkammer hat den Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter und seine Beisitzer als unbegründet abgewiesen. Die Anwälte von Jörg W. und Kevin R. hatten die Anträge gestellt, weil das Gericht sie nicht über einen weiteren Zeugen in dem Fall informiert hatten. Bei ihm handelt es sich um einen Mithäftling, der Kevin R. in der Untersuchungshaft ausgehorcht hatte. Viel Neues hatte Kevin R. ihm aber wohl nicht erzählt, sodass ihm als Zeuge keine große Bedeutung zugemessen wurde.