In Bad Oeynhausen dürfen die Geschäfte an diesem Sonntag nicht wie geplant öffnen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die entsprechende Verordnung der Stadt heute außer Kraft gesetzt. Die Richter sehen keine Rechtsgrundlage für eine Sonntagsöffnung. Das bloß wirtschaftliche Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche Erwerbsinteresse potentieller Kunden genügten nicht, heißt es in der Begründung. Das NRW-Wirtschaftsministerium hatte den Kommunen erlaubt, bis zum Jahresende maximal vier verkaufsoffene Sonntage zu genehmigen – auch ohne begleitende Veranstaltung. So sollten die Einzelhändler Umsatzeinbußen aus der Corona-Krise abfedern können.
Vergangene Woche waren auch schon die verkaufsoffenen Sonntage in Lemgo und Bad Salzuflen abgesagt worden. In allen Fällen hatte die Gewerkschaft Verdi gegen die Pläne der Kommunen geklagt.
Auch in Lübbecke sollte es bis zum Jahresende noch vier verkaufsoffene Sonntage geben, damit der Handel die Folgen der Corona-Krise abfedern kann. Das hatte der Rat vergangene Woche beschlossen. Wegen der Klagen von Verdi will die Stadt nun aber andere Wege gehen. Statt der Sonntagsöffnung soll es an drei Freitagen im Oktober, November und Dezember ein Late Night Shopping geben. Dann sollen die Geschäfte in der Lübbecker Innenstadt bis 21 Uhr öffnen.