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Nachrichten aus Herford und Umgebung

Patientin scheitert mit Klage gegen Gynäkologen

Eine Frau aus dem Mühlenkreis ist mit ihrer Klage gegen ihre Gynäkologen ein zweites Mal gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Ärzte nicht für eine ungewollte Schwangerschaft haften müssen. Die Frau hatte 50.000 Euro Schadenersatz gefordert. Die dreifache Mutter hatte ihren Anti-Müller-Hormon-Wert von ihren Gynäkologen überprüfen lassen. Er zeigt an, wie viele Eizellen eine Frau produziert. Weil der Wert bei der Klägerin niedrig war, verzichtete sie nach dem Test auf Verhütungsmittel und wurde 2012 wieder schwanger - mit 45 Jahren. Dafür machte die Frau die Ärzte verantwortlich. Sie hatten ihr allerdings trotz des niedrigen AMH-Wertes empfohlen, weiter zu verhüten. Die Entscheidung, das nicht zu tun, habe allein bei ihr gelegen, so die Richter. Die Klägerin hat schon angekündigt, das Urteil anzufechten.