Knapp 200.000 Menschen im Mühlenkreis bekommen in diesen Tagen die Unterlagen für die Sozialwahl. Sie dürfen mit darüber abstimmen, wer in den Verwaltungsräten der Sozialversicherungen die Interessen der Versicherten vertreten soll. Wahlberechtigt sind Rentenversicherte, Rentner und Versicherte einiger Krankenkassen.
Auf den Wahlzetteln finden die Versicherten meist Listen, beispielsweise von Gewerkschaften oder Versichertengruppen. Sie sitzen in den Gremien der Sozialversicherungen. Sie entscheiden etwa über den Haushalt, die Vorstände und über die Leistungen, die angeboten werden. Das können beispielsweise bei der Rentenversicherung Kuren sein; bei den Krankenkassen Angebote, die über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß hinausgehen. Die Sozialwahl läuft alle sechs Jahre und ist eine reine Briefwahl. Die Wahlbeteiligung liegt in der Regel bei unter 30 Prozent.