Die Gemeinde Stemwede hat vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Niederlage kassiert. Die Richter haben entschieden, dass die Gemeinde das Gebiet „Babbelage“ zu Unrecht für Windkraftflächen ausgeschlossen hat. Beim Flächennutzungsplan für das Gebiet habe die Gemeinde Stemwede Fehler gemacht. Ein Investor hatte gegen Stemwede geklagt. Das Unternehmen möchte in dem Gebiet Windkraftanlagen aufstellen.