Nach hohen Infektionszahlen in Schlachtbetrieben in Nordrhein-Westfalen müssen die Mitarbeiter jetzt zweimal pro Woche auf das Corona-Virus getestet werden. Das schreibt eine Allgemeinverfügung des Landes vor, die ab heute für Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten gilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Fleischunternehmen nur eigene Arbeiter unter Vertrag hat oder Werksarbeiter. Die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen bei Westfleisch in Lübbecke ist währenddessen auf vier gestiegen.