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Oliver Tölke
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Besondere Teilnahmebedingungen für „Das Doppelt Wach – Duell! Ihr gegen Chrissi & Madline“ von Radio Westfalica/Radio Herford

Mit der Teilnahme an dieser Aktion erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Besonderen Teilnahmebedingungen an:

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Veranstaltergemeinschaften und den Betriebsgesellschaften von Radio Herford und Radio Westfalica – im Folgenden „die Radiosender“ genannt, sowie Mitarbeitende von Kooperationspartnern der Aktion und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

2. Ablauf der Aktion

Die Aktion „Das Doppelt Wach – Duell! Ihr gegen Chrissi & Madline“ findet im Zeitraum vom 26.07. – 12.08.2023 statt. Die Sender behalten sich vor, den Aktionszeitraum ohne Angabe von Gründen zu verkürzen oder zu verlängern.

Die Aktion wird im Programm und/oder online auf den Webseiten und/oder über die Facebook/Instagram Seiten der Radiosender vorgestellt. Um an der Aktion teilzunehmen, übermittelt der Teilnehmer einen Wettvorschlag. Jeder Hörer kann sich auf der Homepage www.radioherford.de/www.radiowestfalica.de für die Aktion registrieren.

Im Aktionszeitraum fordern die Teilnehmenden die Moderatoren von DOPPELT WACH mit einer Wette heraus und haben die Chance auf den Gewinn von 500 Euro. Gewonnen hat nur der Teilnehmende, dessen Name On-Air genannt wird und dessen ausgewählte Wette nicht erfolgreich durch DOPPELT WACH erfüllt werden konnte.

Aus den eingegangenen Anmeldungen wird vom DOPPELT WACH - Redaktionsteam nach Möglichkeit täglich (Montag bis Freitag) ein Teilnehmender ausgewählt. Die Redaktion entscheidet nach eigenem Ermessen und nach Prüfung der Durchführbarkeit über die durchzuführende Wette. Mittels telefonischer Erfassung werden weitere persönliche Angaben von dem auserwählten Teilnehmenden abgefragt, die für die Teilnahme an der Aktion notwendig sind. Bei Einreichung von gleichen Wetten entscheidet das Los. Die Redaktion behält sich das Recht vor, eingereichte Wetten aus wichtigem Grund abzulehnen, z.B. wenn deren Erfüllung im Rahmen einer Straftat rechtlich bedenklich sein sollte. Die Redaktion sucht dabei das Außergewöhnliche, besonders Lustige, Schwierige oder anderweitig Hervorstechende.

Der auserwählte Teilnehmende wird telefonisch, Montag bis Freitag zwischen 6 und 18 Uhr, von der Redaktion kontaktiert. Ist er zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht erreichbar, verfällt seine Gewinnchance auf die 500 Euro und die Redaktion wählt einen anderen Teilnehmer bzw. eine neue Wette aus.

Telefongespräche werden unter Umständen zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Aktion und gegebenenfalls zur (erneuten) Veröffentlichung aufgezeichnet. Spätestens mit dem Ende der Aktionsreihe werden die Aufzeichnungen gelöscht. Die Radiosender behalten sich aus technischen oder programmlichen Gründen eine zeitversetzte Veröffentlichung vor. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Gespräch mit ihm aufgezeichnet und im Zuge der Aktion anschließend im Radio und/oder online und/oder per Social Media ausgestrahlt wird. Er räumt den Radiosendern die dazu erforderlichen Rechte ein.

4. Kosten

Sofern das Aktion per Online-Teilnahme erfolgt, fallen neben den individuellen Verbindungskosten keine gesonderten Kosten für die Teilnahme an, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

5. Gewinnübergabe

Etwaige Gewinnbeträge werden innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Aktion auf ein vom Gewinner anzugebendes Konto überwiesen. Die Radiosender behalten sich vor, vor der Übergabe eines Gewinns die Identität des Gewinners, z.B. durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass, zu überprüfen.

6. Ausschluss von Teilnehmern

Die Radiosender behalten sich vor, Teilnehmende von der Teilnahme an der Aktion ohne Angaben von Gründen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmende den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Die Radiosender können Teilnehmende ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Programm (Gewinnergespräch mit dem Moderator) in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.

7. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

Stellen die Radiosender nachträglich fest, dass der Teilnehmende einen im Sinne von Ziff. 6 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 1 war, können die Radiosender diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

8. Presse/Promotion

Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto-/Bild- und Textpromotion sowie redaktionelle Berichterstattung - auch im Internet - zur Verfügung zu stehen und räumt die dazu erforderlichen Rechte ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang auch sein Name genannt wird.

9.Datenschutz

Die vom Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme an die Radiosender übermittelten Daten behandeln die Radiosender ausschließlich unter Beachtung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Grundsätze. Eine Nutzung erfolgt, soweit nicht eine gesonderte Einwilligung vorliegt, ausschließlich zu Zwecken der Abwicklung der jeweiligen Aktion.

10. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11.Haftungsausschluss

Die Radiosender haften nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion bzw. mit der Annahme und oder Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, die Radiosender bzw. deren Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

12.Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen

Weichen mündliche Angaben im Hörfunkprogramm (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Besonderen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Besonderen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Gewinnbeschreibungen auf www.radiowestfalica.de.

13.Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

14.Aktionsanbieter

Anbieter der Aktion sind die Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Minden-Lübbecke e.V., Heinrichstraße 23, 32425 Bad Oeynhausen (Radio Westfalica) sowie die Veranstaltergemeinschaft Radio Wittekindsland e.V., Goebenstraße 3-7, 32052 Herford (Radio Herford) – im obigen bezeichnet als „die Radiosender“.

 

Stand: Juli 2023