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Aaron Knipper
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Nordumgehung

Die Klagen wegen der Nordumgehung werden im Juli verhandelt

Bad Oeynhausen:

Auf diesen Termin haben beide Seiten lange warten müssen: Das Bundesverwaltungsgericht wird am 2. Juli über die Klagen die Nordumgehung verhandeln. Eventuell fällt noch am selben Tag die Entscheidung.

Dass ist nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichtes zumindest der Normalfall. Sollte das Verfahren zur geplanten Trasse zwischen A2 und A30 jedoch komplexer sein, kann es passieren, dass die Richter noch etwas länger brauchen. Die Klagen zur Nordumgehung richten sich in erster Linie gegen den geplanten Lärmschutz. Der geht den Klägern nicht weit genug. Außerdem würden sie als Anwohner durch die Trasse vor ihrer Haustür erheblich in ihrer  Lebensqualität eingeschränkt werden.