Die drastische Erhöhung der Grundsteuer B vor zwei Jahren in Porta Westfalica beschäftigt am Vormittag das Mindener Verwaltungsgericht. Sechs Bürger haben dagegen geklagt. Sie halten die Erhöhung des Hebesatzes um knapp 40 Prozent für nicht rechtmäßig. Die Stadt hatte den Schritt damals mit den hohen Schulden begründet.