Die Diskotheken und Clubs bleiben in unserer Region bis auf Weiteres geschlossen. Das Betriebsverbot wegen der Corona-Pandemie ist rechtmäßig, das hat am späten Nachmittag das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Es sei nicht zu beanstanden, wenn das Land annehme, dass in Clubs und Diskotheken ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehe. Besucher hielten sich dort dicht aneinander gedrängt auf oder tanzten – und das in üblicherweise schlecht belüfteten Räumen und bei häufig wechselnden Gästen. Geklagt gegen die entsprechende Corona-Schutzverordnung hatte eine Diskotheken-Betreiberin aus Köln.