Im Prozess um den Doppelmord von Espelkamp hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Auch sieht sie das Merkmal der besonders schweren Schuld. Und das würde bedeuten, dass der 53-Jährige auch nach 15 Jahren keine vorzeitige Haftentlassung beantragen könnte.
Der Mann aus Diepenau hatte im vergangenen Sommer seine Noch-Ehefrau und deren Bruder erschossen. Vorher hatte es Streit um das Familienvermögen bei der bevorstehenden Scheidung gegeben.