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Leo Arrighy
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Nachrichten aus Herford und Umgebung

Geflügelpest: Sperrgebiet in Preußisch Oldendorf aufgehoben, Beobachtungsgebiet bleibt bestehen

Drei Wochen nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Preußisch Oldendorf-Lashorst hebt der Kreis Minden-Lübbecke den Sperrbezirk rund um den betroffenen Betrieb am Samstag auf. Der Bereich gilt aber noch als Beobachtungsgebiet. Das bedeutet, dass in einem Umkreis von etwa zehn Kilometern um den Betrieb weiter Einschränkungen für Geflügelhalter gelten – heißt: Sie dürfen noch nicht wieder Tiere, Fleisch oder Eier verkaufen. Diese Regelung könnte im April aufgehoben werden, sofern es keine weiteren Fälle gibt, heißt es vom Kreis-Veterinäramt. Die Stallpflicht werde aber wohl noch eine ganze Weile lang gelten.

Wegen der Geflügelpest mussten Anfang des Monats rund 7.000 Puten in dem Betrieb in Lashorst getötet werden.

Veterinäramt appelliert Stallpflicht einzuhalten 

Im Kreis Minden-Lübbecke gibt es rund 2.200 Geflügelhalter. Das Veterinäramt richtet an alle den dringenden Appell, die Aufstallungspflicht uneingeschränkt zu beachten und ihr Geflügel, soweit noch nicht geschehen, bei der Tierseuchenkasse und/oder dem Veterinäramt anzumelden. „Eine erfolgreiche Seuchenbekämpfung ist auch immer von der Einhaltung der Meldepflichten der Tierhalter*innen abhängig. Dem Veterinäramt nicht bekannte Tierhalter*Innen müssen im Seuchenfall nachermittelt werden, was einen erheblichen Zeitaufwand verursacht und eine effektive Seuchenbekämpfung behindert“, erläutert Dr. Grote.

Dabei ist die Anzahl des gehaltenen Geflügels kein entscheidendes Kriterium, die Folgen für die umliegenden Geflügelhalter bei einem Seuchenausbruch in einer Kleinsthaltung unterscheiden sich nicht von den Folgen eines Ausbruchgeschehens in einem gewerblichen Geflügelstall. Im laufenden Geflügelpestgeschehen sind schon mehrere Nichtmelder aufgefallen und auch einige Verstöße gegen die Aufstallungspflicht wurden angezeigt. Die betroffenen Geflügelhalter*innen müssen hierzu mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.

Ein besonderes Augenmerk richten die Veterinärämter aktuell auf die Abgabe von lebendem Geflügel im Reisegewerbe. Auch im Kreisgebiet sind regelmäßig Händler und Händlerinnen unterwegs, die lebendes Geflügel verkaufen. In den im Altkreis Lübbecke ausgewiesenen Restriktionsgebieten gelten besondere Anforderungen zur Einstallung von Geflügel. Das Veterinäramt empfiehlt in der aktuellen Seuchenlage, möglichst auf den Zukauf von Geflügel zu verzichten oder zumindest beim Händler*innen für die angebotenen Tiere ein negatives Untersuchungsergebnis auf Geflügelpest einzufordern.

Weitere Informationen zum Geflügelpestgeschehen im Mühlenkreis sowie Anmeldeformulare etc. sind unter „Aktuelles zur Geflügelpest“ auf der Homepage des Kreises www.minden-luebbecke.de zu finden.

Link auf Merkblätter zur Thematik „Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen“:

https://www.minden-luebbecke.de/media/custom/2832_3658_1.PDF?1615469738

https://www.minden-luebbecke.de/media/custom/2832_3124_1.PDF?1600353065