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Jonas Rieck
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Nachrichten aus Herford und Umgebung

Köln | Anspruch auf Noise-Cancelling-Kopfhörer bei Lärm im Job?

Kollegen, die sich ständig mit einer Musikbox verbinden oder Ladenmusik in Dauerschleife: Eine ständige Beschallung auf der Arbeit kann belasten.

Noise-Cancelling-Kopfhörer können eine gute Lösung sein, wenn sich die Team-Mitglieder lautstark unterhalten.

Noise-Cancelling-Kopfhörer können eine gute Lösung sein, wenn sich die Team-Mitglieder lautstark unterhalten.

Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Musik am Arbeitsplatz

Köln (dpa/tmn) - Manche genießen Musik am Arbeitsplatz, während andere von der Dauerbeschallung gestört werden - dennoch teilen sich alle denselben Arbeitsraum. Ständiger Lärm kann aber nicht nur lästig sein, sondern auch die Gesundheit gefährden. Welche Rechte Sie bei Lärm am Arbeitsplatz haben und was Ihr Arbeitgeber tun muss, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitsumfeld angemessen ruhig ist. 

Lärmschutz am Arbeitsplatz: Was Sie wissen sollten

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen, auch in Bezug auf den Schutz vor Lärmbelastung, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. Das legen Gesetze wie die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fest.

Daher ist es wichtig, dass der Lärmpegel am Arbeitsplatz so niedrig wie möglich gehalten wird. Laut Oberthür muss der Arbeitgeber sogar eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um festzustellen, ob der Lärmpegel zu hoch ist. Wenn ja, muss der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen durchführen, die den Lärm reduzieren.

Es müssen nicht unbedingt Noise-Cancelling-Kopfhörer sein

Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Lärm am Arbeitsplatz Ihre Gesundheit beeinträchtigt, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen. Mögliche Lösungen könnten laut Oberthür sein, die Musik am Arbeitsplatz zu reduzieren oder ganz zu verbieten, sowie die Bereitstellung von Kopfhörern, die Lärm dämpfen.

Zwar ist der Arbeitgeber verpflichtet, für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu sorgen, hat aber laut Oberthür die Freiheit, die geeigneten Maßnahmen zu wählen: «Es gibt daher auch keinen unmittelbaren Anspruch auf die Bereitstellung von schalldämpfenden Kopfhörern.»

© dpa-infocom, dpa:240423-99-776173/2

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