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Nachrichten aus Herford und Umgebung

Lübbecke lädt zum Weihnachtsmarkt ein

Foto: Oliver Krato (Weihnachtsmarkt 2019)

Bei uns im Mühlenkreis öffnet am Nachmittag ein weiterer Weihnachtsmarkt. Der Markt in der Lübbecker Innenstadt ist in diesem Jahr etwas kleiner und die Abstände zwischen den Buden sind größer als sonst. Wie auch in Minden und Bad Oeynhausen gilt die 2G-Regel. Für den Nachweis können sich Geimpfte und Genesene an mehreren Stellen ein Bändchen abholen.

Geschäfte haben länger geöffnet

Zum Weihnachtsmarkt laden die Geschäfte in der Innenstadt am Freitag und Samstag jeweils zum Shopping bis 20 Uhr ein, am verkaufsoffenen Sonntag hat der Handel von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Täglich gibt es dazu ein Musikprogramm.

Zutritt zur Innenstadt und zu Geschäften ohne 2G

Die Stadt Lübbecke weist daraufhin, dass der 2G-Nachweis nur für den Besuch des Weihnachtsmarktes erforderlich ist. Der Zutritt in die Innenstadt und zu allen Geschäften bleibt von der 2G-Regel ausgenommen. Hier gilt weiterhin nur die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes innerhalb der Geschäfte.

Neben Impfnachweis auch Personalausweis

Der 2G-Nachweis erfolgt an eigenen Ständen und nicht direkt an den Marktbuden. Für die Überprüfung des 2G-Status wird Nachweis über den Immunisierungsstatus (geimpft oder genesen) und ein amtliches Ausweisdokument benötigt. Die Besucher erhalten anschließend ein farbiges Bändchen, das am Handgelenk sichtbar angebracht wird und an allen Weihnachtsmarktbuden (inkl. Kinderkarussell) zur Nutzung der Angebote berechtigt. Werden Speisen oder Getränke für mehrere Personen gekauft, muss jede Person ihr 2G-Bändchen vorzeigen. Ohne ein Bändchen können die Angebote nicht genutzt werden. Das Bändchen ist jeweils nur für den aktuellen Tag gültig.

Es gibt insgesamt 4 Stationen, an denen der 2G-Nachweis erbracht werden kann:

  • Feste Station (durchgehend besetzt): Eingang Fußgängerzone „Westliche Lange Str. / McCut“
  • Feste Station (durchgehend besetzt): Eingang Fußgängerzone "Nördliche Bäckerstr. / Gänsemarkt-Apotheke"
  • Mobile Station: Wappenplatz / Lange Str.
  • Mobile Station: Bäckerstr. / ABC-Schuhe

Was gilt für wen?

  • Für Passanten, die die Weihnachtsmarktfläche nur überqueren, z.B. um Geschäfte zu besuchen, gilt die 2G-Regel nicht.
  • Alle Erwachsenen, die den Weihnachtsmarkt bzw. einzelne Buden besuchen, müssen die 2G-Regel erfüllen.
  • Noch nicht schulpflichtige Kinder dürfen den Weihnachtsmarkt (in Begleitung) ohne Auflagen besuchen.
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und dürfen den Weihnachtsmarkt besuchen.
  • Jugendliche, auch Schülerinnen und Schüler, ab 16 Jahre müssen die 2G-Regel erfüllen.
  • Personen, nicht geimpft werden können, müssen eine offizielle Bescheinigung sowie ein offizielles negatives Testergebnis (max. 24 Stunden alt) vorlegen.


Die Öffnungszeiten des Lübbecker Weihnachtsmarktes:

Mittwoch, Donnerstag und Freitag, 15 bis 20 Uhr

Samstag, 11 bis 20 Uhr

Sonntag, 12 bis 20 Uhr

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