Bei uns im Mühlenkreis öffnet am Nachmittag ein weiterer Weihnachtsmarkt. Der Markt in der Lübbecker Innenstadt ist in diesem Jahr etwas kleiner und die Abstände zwischen den Buden sind größer als sonst. Wie auch in Minden und Bad Oeynhausen gilt die 2G-Regel. Für den Nachweis können sich Geimpfte und Genesene an mehreren Stellen ein Bändchen abholen.
Geschäfte haben länger geöffnet
Zum Weihnachtsmarkt laden die Geschäfte in der Innenstadt am Freitag und Samstag jeweils zum Shopping bis 20 Uhr ein, am verkaufsoffenen Sonntag hat der Handel von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Täglich gibt es dazu ein Musikprogramm.
Zutritt zur Innenstadt und zu Geschäften ohne 2G
Die Stadt Lübbecke weist daraufhin, dass der 2G-Nachweis nur für den Besuch des Weihnachtsmarktes erforderlich ist. Der Zutritt in die Innenstadt und zu allen Geschäften bleibt von der 2G-Regel ausgenommen. Hier gilt weiterhin nur die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes innerhalb der Geschäfte.
Neben Impfnachweis auch Personalausweis
Der 2G-Nachweis erfolgt an eigenen Ständen und nicht direkt an den Marktbuden. Für die Überprüfung des 2G-Status wird Nachweis über den Immunisierungsstatus (geimpft oder genesen) und ein amtliches Ausweisdokument benötigt. Die Besucher erhalten anschließend ein farbiges Bändchen, das am Handgelenk sichtbar angebracht wird und an allen Weihnachtsmarktbuden (inkl. Kinderkarussell) zur Nutzung der Angebote berechtigt. Werden Speisen oder Getränke für mehrere Personen gekauft, muss jede Person ihr 2G-Bändchen vorzeigen. Ohne ein Bändchen können die Angebote nicht genutzt werden. Das Bändchen ist jeweils nur für den aktuellen Tag gültig.
Es gibt insgesamt 4 Stationen, an denen der 2G-Nachweis erbracht werden kann:
Was gilt für wen?
Die Öffnungszeiten des Lübbecker Weihnachtsmarktes:
Mittwoch, Donnerstag und Freitag, 15 bis 20 Uhr
Samstag, 11 bis 20 Uhr
Sonntag, 12 bis 20 Uhr